Zulässige Umbauten
Es existiert eine Liste, in der sämtliche statthafte Umbauten an einer Simson beschrieben sind. Einen Auszug davon mit den wichtigsten Umbauten gibt es hier zum Download:
Einige Kommentare zu den Umbauten wurden aus Platzgründen weggelassen.
Zulässig = eintragungsfrei?
Über diese Frage scheiden sich in Foren die Geister: Muss ich die ohnehin statthafen Umbauten noch beim TÜV / bei der Dekra eintragen lassen?
§19 (2) der StVZO sagt hierzu folgendes:
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Da die statthaften Umbauten weder die Fahrzeugart ändern noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, darf sich jeder selbst eine Meinung bezüglich der Legalität der Umbauten bilden.
Ich selbst kann und darf hierzu keine Rechtsberatung erteilen, falls du dir unsicher bist, frage lieber (kostenlos) bei deiner Prüfstelle nach.
Ein Thread, in dem dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wird:
http://www.simson-moped-forum.de/viewtopic.php?t=9526
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